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Christian Vollbrecht
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6. Deeplinks
Der BGH hat in dem Urteil vom 17.07.2003 (AZ: I
ZR 259/00; Pressemitteilung 96/03) entschieden, dass das setzen von
sogenannten Deeplinks nicht gegen die urheberrechtlichen Befugnisse der
verlinkten Anbieter verstößt. Auch eine unlautere Ausbeutung der
Leistungen der Anbieter durch das Setzen von Deeplinks wurde abgelehnt.









